Grundsatzerklärung zum LkSG
Grundsatzerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der AUTOLAND AG
1. Unser Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte
Die AUTOLAND AG und ihre verbundenen Unternehmen (im Folgenden kurz als AUTOLAND AG bezeichnet) mit Sitz in Deutschland bekennen sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und zur Förderung verantwortungsvoller Geschäftspraktiken entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette. Wir erkennen die Bedeutung an, Menschenrechts- und Umweltstandards zu respektieren und Betroffenen von Menschenrechtsverstößen Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen, und sind bestrebt, diese Werte in allen Geschäftsaktivitäten zu verankern. Wir bekennen uns zu den internationalen Menschenrechtsstandards in Übereinstimmung mit der UN-Menschenrechtscharta sowie den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weltweit, dass sie sich gegenüber Kolleginnen und Kollegen, Geschäftspartnern und Lieferanten respektvoll, verantwortungsbewusst und im Einklang mit geltendem Recht verhalten. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte bekennen, angemessene Sorgfaltsprozesse etablieren und diese Erwartung auch an ihre eigenen Lieferanten weitertragen. Beschäftigte sind dazu angehalten, die von der AUTOLAND AG eingegangenen Sorgfaltspflichten, zu befolgen und umzusetzen.
2. Relevante Menschenrechtsthemen
Wir möchten darauf hinweisen, dass durch unsere eigenen Geschäftsaktivitäten sowie durch die globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte entstehen können. Vor diesem Hintergrund erfolgt im Folgenden eine Aufzählung der für unser Unternehmen relevanten Menschenrechtsthemen, deren Risiken wir kontinuierlich analysieren und für die wir entsprechende Präventions- und Abhilfemaßnahmen entwickeln.
Wir bekennen uns zur Achtung aller international anerkannter Menschenrechte und weisen darauf hin, dass die nachfolgenden Menschenrechtsthemen durch eine Risikoanalyse als wesentlich für unser Unternehmen identifiziert wurden:
- Diskriminierung in jeglicher Form (z. B. nach Geschlecht, Alter, ethischer und sozialer Herkunft, Nationalität, Religion oder Weltanschauung, körperlicher oder geistiger Behinderung, sexueller Orientierung)
- Gefährdung von Datenschutz und Privatsphäre
- Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Schädigung der Gesundheit oder der zur Subsistenz benötigten Wirtschaftsgüter, etwa durch Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung
- Korruption und Bestechung
3. Potenziell betroffene Personengruppen
Die AUTOLAND AG setzt sich für die Achtung der Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette ein. Dabei stehen insbesondere folgende Personengruppen im Fokus, da deren Menschenrechte durch Geschäftsaktivitäten entlang unserer globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten potenziell gefährdet sind:
- Eigene Beschäftigte: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an nationalen und internationalen Standorten, einschließlich der Auszubildenden.
- Mitarbeitende von Geschäftspartnern und Dienstleistern.
- Personengruppen in unserer direkten und indirekten Lieferkette: Angestellte von Dienstleistern und Lieferanten.
- Personengruppen in unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette: Endkunden und Menschen im Umfeld der Produkte und Dienstleistungen.
- Personengruppen mit mittelbarer Verbindung zur Wertschöpfungskette: Mitglieder lokaler Gemeinschaften sowie Anwohner in der Nähe von Standorten, Familienangehörige, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Behörden.
Wir sind uns bewusst, dass bestimmte Personengruppen aufgrund ihrer Lebensumstände oder gesellschaftlichen Rahmenbedingungen besonders schutzbedürftig sind. Dazu zählen insbesondere benachteiligte oder ausgegrenzte Menschen sowie Gruppen in Regionen mit unzureichendem staatlichem Schutz oder eingeschränktem Zugang zu Unterstützung und Abhilfe.
Die AUTOLAND AG setzt sich dafür ein, Risiken für diese und alle betroffenen Gruppen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu prüfen, um ihre Rechte bestmöglich zu unterstützen. Gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten möchten wir dazu beitragen, menschenrechtliche Standards entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette zu stärken.
4. Ansatz zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten
Die Wahrung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt sind für uns fortlaufende Aufgaben, die wir stetig weiterentwickeln. Dabei beziehen wir verändernde Rahmenbedingungen, die Art unserer Geschäftstätigkeit sowie die Größe und Struktur unseres Unternehmens mit ein. Unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten werden wir kontinuierlich überprüfen und an neue Herausforderungen anpassen.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, erarbeiten wir menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltsprozesse, binden diese weiter in unsere Organisation ein und integrieren sie verstärkt in die Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern. Unser Ziel ist es, potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und bei Bedarf angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sowohl menschenrechtliche als auch ökologische Standards nachhaltig zu stärken.
5. Identifizierung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken
Ein wesentlicher Bestandteil unserer Sorgfaltspflicht ist die Identifikation und Bewertung potenzieller menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette ergeben können. Ausgehend von einer allgemeinen Risikoanalyse und Risikobewertung betrachten wir zunächst branchenbezogene Risiken in unserem eigenen Geschäftsbereich und zusätzlich länderspezifische Risiken im Geschäftsbereich unserer unmittelbaren Zulieferer. Für diejenigen Zulieferer, bei denen sich daraus eine erhöhte Risikoposition ergibt, führen wir im zweiten Schritt eine detaillierte Risikoanalyse durch, um prioritäre menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu identifizieren und genauer zu untersuchen. Dabei berücksichtigen wir die direkten und indirekten Auswirkungen unseres wirtschaftlichen Handelns auf unsere Zulieferer, indem wir Vertragskonditionen, Umsatzvolumina und unsere Einflussmöglichkeiten auf das Verhalten unserer Lieferanten betrachten.
Um diesen Risiken gezielt zu begegnen, entwickeln wir derzeit einen Steuerungsprozess, mit dem wir relevante Menschenrechtsthemen sowie potenziell betroffene Personengruppen systematisch erfassen und analysieren – sowohl innerhalb unseres Unternehmens als auch in unseren direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen. Dabei sollen nicht nur menschenrechtliche Risiken berücksichtigt werden, sondern auch mögliche Auswirkungen, die aus der Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen resultieren können.
Unser unternehmensweites Risiko- und Lieferantenmanagement werden wir zu diesem Zweck systematisch um Menschenrechtsthemen erweitern. Dabei fließen in unseren Steuerungsprozess auch menschenrechtliche Hinweise von Dritten sowie gemeldete Vorfälle ein, die wir sorgfältig prüfen und in unsere Risikoanalysen einbeziehen.
Die Analyse menschenrechtlicher Risiken und Auswirkungen wird jährlich sowie anlassbezogen bei wesentlichen Änderungen des Unternehmensprofils oder der Geschäftsaktivitäten aktualisiert. Dabei werden wir – je nach Sachlage und Bedarf – interne und externe menschenrechtliche Expertinnen und Experten, Geschäftspartner sowie ausgewählte Stakeholder einbinden, darunter auch Vertreterinnen und Vertreter tatsächlich oder potenziell betroffener Gruppen.
Die Ergebnisse der Analyse menschenrechtlicher Risiken und Auswirkungen sollen in unsere unternehmerischen Entscheidungsprozesse einfließen, insbesondere in die Lieferantenauswahl, und das Geschäftspartnermanagement sowie Entscheidungen zu Übernahmen. Die Risikoanalyse dient dabei als Grundlage für die Identifikation angemessener Maßnahmen.
Der Vorstand befasst sich regelmäßig mit menschenrechtlichen Zielkonflikten sowie relevanten Erkenntnissen aus unseren Sorgfaltsprozessen. Zudem nutzen wir die Analyseergebnisse, um interne Vorschriften, Prozesse und Schulungen zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, damit unsere Sorgfaltsprozesse den sich verändernden Anforderungen weiterhin gerecht werden
6. Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte und umweltbezogener Aspekte
Um unserer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte gerecht zu werden, setzen wir auf eine Kombination verschiedener Maßnahmen. Unser Ziel ist es, potenziell betroffene Personen bestmöglich zu schützen und nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Dafür entwickeln wir standardisierte Prozesse und binden, je nach Kontext, Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber – wie unsere Beschäftigten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unserer Lieferanten sowie lokale Gemeinschaften – in unsere Überlegungen mit ein. Ein zentraler Bestandteil dieser Maßnahmen soll die Verankerung einer menschenrechtsorientierten Strategie in unseren relevanten Geschäftsabläufen sein, um sicherzustellen, dass menschenrechtliche Sorgfaltspflichten systematisch berücksichtigt werden.
Darüber hinaus setzen wir auf Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken, die gezielt darauf ausgerichtet sind, festgestellte Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu minimieren. Ergänzend sollen risikobasierte Kontrollmaßnahmen durchgeführt werden, um die Einhaltung der in unserer Grundsatzerklärung verankerten Menschenrechtsstrategie innerhalb unseres eigenen Geschäftsbereichs zu überprüfen.
Diese Maßnahmen tragen dazu bei, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken strukturiert zu adressieren und unsere Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette wahrzunehmen.
Zudem streben wir den regelmäßigen Austausch mit Menschenrechtsexpertinnen und -experten sowie anderen Unternehmen, unter anderem im Rahmen von Brancheninitiativen an. Durch die Zusammenarbeit mit relevanten Stakeholdern möchten wir dazu beitragen, menschenrechtliche Standards weiter zu fördern. Die von Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern, ihren legitimen Vertreterinnen und Vertretern, lokalen Stakeholdern, Expertinnen und Experten sowie der Zivilgesellschaft geäußerten Bedenken werden wir in unsere Betrachtungen mit einbeziehen.
Außerhalb unseres Unternehmens streben wir an, alle direkten Geschäftspartner dazu zu ermutigen, die geltenden Gesetze in ihrem jeweiligen Land sowie die Kernarbeitsnormen der ILO zu beachten. Zudem legen wir Wert darauf, dass sie die Menschenrechte respektieren und menschenrechtsbezogene Risiken in ihrer eigenen Geschäftstätigkeit sowie gegenüber ihren Geschäftspartnern angemessen berücksichtigen.
Daher sollen menschenrechts- und umweltbezogene Erwartungen bereits bei der Auswahl unserer unmittelbaren Zulieferer berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass unsere Wertvorstellungen von Beginn an in der Lieferkette verankert sind. Ergänzend setzen wir auf vertragliche Zusicherungen, durch die sich unsere Zulieferer verpflichten, menschenrechtliche und umweltbezogene Anforderungen einzuhalten und diese auch entlang der Lieferkette angemessen zu adressieren.
Um die praktische Umsetzung dieser Zusicherungen zu stärken, werden wir gezielte Schulungen und Weiterbildungen für unsere unmittelbaren Zulieferer fördern. Darüber hinaus setzen wir auf angemessene vertragliche Kontrollmechanismen und werden diese risikobasiert durchführen, um die Einhaltung der Menschenrechtsstrategie in unseren direkten Geschäftsbeziehungen zu überprüfen.
Mit diesen Maßnahmen wollen wir eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Lieferkette fördern, die menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken systematisch adressiert.
7. Mittelbare Zulieferer und Verordnungsermächtigung
Auch in Bezug auf mittelbare Zulieferer, also Unternehmen, mit denen wir keine direkte Geschäftsbeziehung unterhalten, berücksichtigen wir menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im Rahmen unserer Sorgfaltspflichten. Hierzu zählt auch die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens (siehe 9. Beschwerdemechanismus) in der Art und Weise, dass es Personen auch ermöglicht, auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln eines mittelbaren Zulieferers entstanden sind. Zwar ist unsere Einflussmöglichkeit hier begrenzter als bei direkten Lieferanten, dennoch beobachten wir Entwicklungen in unserer Wertschöpfungskette aufmerksam und reagieren angemessen auf relevante menschenrechtliche oder umweltbezogene Hinweise.
Falls uns substantiierte Kenntnis über mögliche Menschenrechts- oder Umweltverstöße bei mittelbaren Zulieferern vorliegt, prüfen wir die Sachlage sorgfältig und bewerten, welche Maßnahmen im Rahmen unserer Möglichkeiten angemessen und umsetzbar sind. Dazu können beispielsweise der Dialog mit direkten Geschäftspartnern, die Einforderung von Abhilfemaßnahmen oder die Nutzung branchenspezifischer Initiativen gehören.
8. Wirksamkeitskontrolle
Wir sind bestrebt, regelmäßig –mindestens einmal im Jahr oder anlassbezogen– zu überprüfen, wie wirkungsvoll unsere Maßnahmen dabei sind, potenzielle menschenrechtliche Risiken zu vermeiden oder zu verringern. Zudem möchten wir besser verstehen, inwieweit unsere Vorgaben in der Praxis berücksichtigt werden.
Innerhalb unseres Unternehmens sollen verschiedene Ansätze in Betracht gezogen werden, um menschenrechtliche Themen zu beobachten – beispielsweise durch risikobasierte Überprüfungen, den Austausch mit Mitarbeitenden oder die Bewertung unserer Schulungsmaßnahmen.
Auch in unserer Wertschöpfungskette möchten wir mögliche Risiken besser nachvollziehen. Dabei werden wir auf verschiedene Methoden zurückgreifen, wie die Analyse menschenrechtlicher Risiken oder die Durchführung risikobasierter Überprüfungen bei Geschäftspartnern. Wo es sinnvoll und möglich ist, beziehen wir potenziell Betroffene oder ihre Vertreterinnen und Vertreter mit ein.
9. Beschwerdemechanismus
Wir sprechen uns klar gegen jede Form von Menschenrechtsverletzungen aus. Ein effektives und angemessenes Beschwerdemanagement ist daher ein wesentlicher Bestandteil unserer Sorgfaltsprozesse, um möglichen nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen entgegenzuwirken und, wenn erforderlich, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ermöglichen.
Für die Meldung eines möglichen Verstoßes stellen wir eine digitale Plattform (https://autoland.de/beschwerde-nach-lksg) zur Verfügung, die Vertraulichkeit gewährleistet und auf Wunsch auch anonyme Hinweise ermöglicht. Der Zugriff auf diese Plattform ist ausschließlich für Hinweisgeber und unsere Ombudsstelle möglich, sodass ein geschützter und vertraulicher Meldeprozess sichergestellt ist.
Alle eingehenden Hinweise und begründeten Verdachtsmomente werden in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren durch die AUTOLAND AG bearbeitet. Wir achten darauf, die Vertraulichkeit und Anonymität der Hinweisgeber zu wahren und setzen uns – soweit es in unserem Einflussbereich liegt – dafür ein, dass sie vor Benachteiligung oder Bestrafung im Zusammenhang mit ihrer Meldung geschützt werden.
Darüber hinaus nutzen wir die Erkenntnisse aus dem Beschwerdemanagement, um unsere menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse weiterzuentwickeln. Wir prüfen die bestehenden Beschwerdemechanismen nach Bedarf, insbesondere wenn sich die Risikolage verändert oder es Hinweise darauf gibt, dass Anpassungen sinnvoll sein könnten.
10. Abhilfemaßnahmen
Für den Fall, dass wir als Unternehmen direkt zur Verletzung von Menschenrechten beigetragen haben, setzen wir uns umgehend dafür ein, die betroffenen Geschäftsaktivitäten zu überarbeiten oder menschenrechtskonform anzupassen. Zudem streben wir an, eine angemessene Wiedergutmachung zu ermöglichen. Sollte das Verhalten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mit den Menschenrechten vereinbar sein, prüfen wir entsprechende Maßnahmen.
Wenn unsere Geschäftsaktivitäten potenziell oder tatsächlich zu Menschenrechtsverletzungen beitragen oder mit diesen in Verbindung stehen, setzen wir uns nach Kräften dafür ein, dass die verantwortlichen Stellen angemessene Abhilfe leisten und eine zeitnahe Wiedergutmachung erfolgt. Liegen uns begründete Verdachtsmomente oder konkrete Hinweise auf mögliche Menschenrechtsverletzungen innerhalb unseres Unternehmens oder entlang unserer Wertschöpfungskette vor, gehen wir diesen sorgfältig nach und beheben diese.
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, uns bei der Aufklärung des Sachverhalts zu unterstützen und in einem angemessenen Zeitrahmen zu kooperieren. Je nach Schwere der Verletzung behalten wir uns geeignete Reaktionen vor – von der Aufforderung zur sofortigen Beseitigung des Verstoßes über rechtliche Schritte bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung. Unabhängig davon setzen wir uns dafür ein, dass eine angemessene Wiedergutmachung erfolgt.
11. Berichterstattung und Dokumentation
Die Autoland AG erfüllt ihre Berichtspflichten gemäß den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Dazu erstellen wir jährlich einen Bericht über die Umsetzung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und übermitteln diesen fristgerecht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Darüber hinaus stellen wir den Bericht für einen Zeitraum von sieben Jahren kostenfrei auf unserer Unternehmenswebsite zur Verfügung, um Transparenz über unsere Maßnahmen und Fortschritte zu gewährleisten. Zusätzlich wird die Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach § 3 LkSG gemäß § 10 Abs. 1 LkSG intern fortlaufend dokumentiert. Hierbei sollen alle relevanten Prozesse, Maßnahmen und Ergebnisse kontinuierlich erfasst werden, um eine lückenlose Nachvollziehbarkeit und eine stetige Optimierung unserer Sorgfaltspflichten sicherzustellen.
12. Verantwortlichkeiten
Für die Wahrnehmung und Umsetzung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten haben wir klare Verantwortlichkeiten festgelegt. Die oberste Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte in unseren Geschäftsaktivitäten sowie entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette liegt beim Vorstand.
Um fundierte Entscheidungen zu unterstützen, werden wir künftig menschenrechtliche Erkenntnisse aus unserem Steuerungsprozess sowie Hinweise aus unseren Beschwerdemechanismen und Informationen zur Wirksamkeit unserer Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen gezielt nutzen. Diese Erkenntnisse sollen dazu beitragen, bestehende Maßnahmen zu bewerten und unsere menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten weiterzuentwickeln.
Die operative Umsetzung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse soll durch die jeweiligen Geschäftsbereiche und Abteilungen erfolgen, die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zur Einhaltung und Weiterentwicklung menschenrechtlicher Standards beitragen.
13. Schulungen
Wir sehen es als wichtigen Bestandteil unserer Sorgfaltspflichten, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Achtung der Menschenrechte zu sensibilisieren und ihnen das notwendige Wissen für die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse zu vermitteln. Daher streben wir an, zukünftig regelmäßige Schulungen anzubieten, um das Bewusstsein für menschenrechtliche Themen zu stärken und eine effektive Umsetzung in der Praxis zu unterstützen.
14. Weiterentwicklung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse
Die Achtung der Menschenrechte und die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in unseren betrieblichen Prozessen ist für uns ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der menschenrechtlichen Lage entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten. Wir nehmen diese Herausforderung an und treten dafür ein, unsere menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse kontinuierlich weiterzuentwickeln.
15. Schlusswort
Diese Grundsatzerklärung unterstreicht unser Engagement für die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und dient als Leitlinie für unser Handeln und unsere Entscheidungen im Automobilhandel. Wir möchten unserer unternehmerischen Verantwortung gerecht werden und aktiv dazu beitragen, menschenrechtliche und ökologische Standards zu stärken sowie eine gerechtere und nachhaltigere Zukunft mitzugestalten.
Brehna, 01.04.2025
Vorstand der AUTOLAND AG