Hinweisgebersystem nach HinSchG

Hinweisgebersystem nach HinSchG
Mitarbeiterinformation von Autoland
Das Hinweisgebersystem
Die AUTOLAND 24 SE & Co. Betriebs KG im Auftrag der AUTOLAND AG und ihre verbundenen Unternehmen (im Folgenden kurz als AUTOLAND bezeichnet) ist nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet, eine sogenannte interne Meldestelle nach Maßgabe der §§ 12-18 HinSchG einzurichten und vorzuhalten. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln und der Verhaltensgrundsätze, hat bei Autoland oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten von Mitarbeiter*innen zu erfahren und dieses zu unterbinden. Im Hinweisgebersystem von Autoland werden eingehende Hinweise unabhängig und vertraulich bearbeitet.
Eine wichtige Säule des Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber*innen, Betroffene und Mitarbeiter*innen, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.
Autoland bietet hierzu die Möglichkeiten zur anonymen Meldung. Darüber hinaus toleriert Autoland keine Benachteiligungen von Hinweisgeber*innen und allen Personen, die zu Untersuchungen beitragen. Für die betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt.
Wie bearbeiten wir Ihre Meldung?
Nach der Hinweisabgabe erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Ihre Meldung an das Hinweisgebersystem ist auf jeden Fall anonym, deshalb wird das Hinweisgebersystem auch von einem externen Dienstleister betrieben. Sofern weitere Informationen benötigt werden, nehmen wir Kontakt über das Hinweisgebersystem zu Ihnen auf. Die Kontaktaufnahme kann nur über das Portal erfolgen oder sie wünschen eine direkte Kommunikation, was dann aber nicht mehr anonym wäre.
Nur wenn diese erste Bewertung einen Verdacht auf einen Verstoß ergibt, wird eine Untersuchung eingeleitet. Anschließend werden die Ergebnisse der Untersuchung ausgewertet und geeignete Maßnahmen eingeleitet.
Hier können Sie eine Meldung an das Hinweisgebersystem abgeben: Meldeformular