Hinweisgebersystem nach HinSchG
Information der Autoland AG
Das Hinweisgebersystem
Die Autoland AG ist nach dem Hinweisgeberschutzgesetzt (HinSchG) verpflichtet, eine sogenannte interne Meldestelle nach Maßgabe der §§ 12-18 HinSchG einzurichten und vorzuhalten. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln und der Verhaltensgrundsätze, hat bei der Autoland AG oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Im Hinweisgebersystem von der Autoland AG werden eingehende Hinweise unabhängig und vertraulich bearbeitet.
Eine wichtige Säule des Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene und Mitarbeiter, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.
Die Autoland AG bietet hierzu die Möglichkeiten zur anonymen Meldung. Darüber hinaus toleriert die Autoland AG keine Benachteiligungen von Hinweisgebenden und allen Personen, die zu Untersuchungen beitragen. Für die betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt.
Wie bearbeiten wir Ihre Meldung?
Nach der Hinweisabgabe erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Ihre Meldung an das Hinweisgebersystem ist auf jeden Fall anonym, deshalb wird das Hinweisgebersystem auch von einem externen Dienstleister betrieben. Sofern weitere Informationen benötigt werden, nehmen wir Kontakt über das Hinweisgebersystem zu Ihnen auf. Die Kontaktaufnahme kann nur über das Portal erfolgen oder sie wünschen eine direkte Kommunikation, was dann aber nicht mehr anonym wäre.
Nur wenn diese erste Bewertung einen Verdacht auf einen Verstoß ergibt, wird eine Untersuchung eingeleitet. Anschließend werden die Ergebnisse der Untersuchung ausgewertet und geeignete Maßnahmen eingeleitet.
Hier können sie eine Meldung an das Hinweisgebersystem abgeben:
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